Auch einige Wochen nach dem umstrittenen Volksentscheid zum Thema Rauchverbot in bayerischen Gaststätten, kommt der Freistaat nicht zur Ruhe. Nachdem erst letzte Woche das Bundesverfassungericht einen Antrag gegen das bestehende Gesetz abgelehnt hat, gehen die Besitzer der beliebten Treffpunkte für Wasserpfeifenfreunde gegen die Regelung vor. Als Begründung dient den Gastwirten der Sachverhalt, das in Lokale dieser Art naturgemäß nur Raucher verkehren, die dort dem Rauch der orientalischen Shisha frönen möchten und dadurch eine Gefährdung von Nichtrauchern weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Diese würden in Shisha-Lounges eh nicht verkehren. Zudem gefährdet ein generelles Rauchverbot in diesem Sektor die verfassungmäßig garantierte freie Berufswahl der Betreiber.
Ziel der Klage ist es, zunächst eine einstweilige Verfügung zu erreichen, damit in den Gasträumen von Shishacafes weitergeraucht werden darf. Langristig wünschen sich die Kläger jedoch eine Änderung des Gesetzes, die das Rauchen in abgetrennten Räumen aller Gastwirtschaften und Kneipen wieder ermöglicht. Auch nach dem Volksentscheid scheint das letzte Wort also noch nicht gesprochen. Die Massenauswanderung bayerischer Raucher kann also eventuell noch verhindert werden.
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